Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erinnert die deutschen Bundesbehörden daran, dass die Datenschutzgesetze auch in der Corona-Pandemie gelten. „Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Einsatz von WhatsApp für eine Bundesbehörde ausgeschlossen ist“, heißt es in einem Rundschreiben Kelbers an alle Bundesministerien und oberste Bundesbehörden.
WhatsApp gehört zu Facebook. Der verschlüsselte Messengerdienst wird von rund zwei Milliarden Menschen auf der Welt regelmäßig genutzt, allerdings steht der Dienst wegen der Weitergabe von Metadaten an den Mutterkonzern seit längerem in der Kritik. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte WhatsApp zuletzt wiederholt systematische Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung vorgeworfen.
Kelber bekräftigt die Kritik in seinem Schreiben. „Allein durch die Versendung von Nachrichten werden jedes Mal Metadaten an WhatsApp zugeliefert. Es ist davon auszugehen, dass diese dann unmittelbar an Facebook weitergegeben werden“, schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Das Rundschreiben datiert auf den 14. April. Darüber berichtete zuerst PC-Welt, wir veröffentlichen das Schreiben nun im Volltext.
Der Facebook-Konzern bestreitet, Daten an Facebook zu übermitteln. „WhatsApp gibt keine Metadaten an Facebook weiter, um Facebook-Profile zu erstellen oder Facebook-Produkte oder ‑Werbung anderweitig zu verbessern“, schrieb ein WhatsApp-Sprecher an netzpolitik.org.
Bundeswehr nutzt Matrix
In vielen Behörden wird derzeit über sichere und datenschutzfreundliche Messengerdienste nachgedacht, um bessere Alternativen zu WhatsApp zu finden. Die Coronakrise beschleunigt das. Die Bundeswehr testet seit April auf zehntausenden Diensthandys den Open-Source-Messenger Matrix für vertrauliche Kommunikation. Die EU-Kommission empfiehlt ihren Beschäftigten, den als besonders sicher geltenden Dienst Signal zu verwenden.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte betont, er verstehe das Bedürfnis der Bundesbehörden, zeitnah und unmittelbar zu kommunizieren. „Wenn hierzu aber auf WhatsApp zurückgegriffen wird, zeigt dies in erster Linie, dass bislang verabsäumt wurde einen datenschutzfreundlichen Dienst zu etablieren“, schreibt Kelber. Grundsätzlich sei vor dem Einsatz neuer Dienste stets die Vereinbarkeit mit dem Datenschutz zu prüfen.
Ein Problem, das Kelber nicht direkt anspricht, ist dass viel informelle dienstliche Kommunikation innerhalb von Behörden über Messengerdienste abläuft. In der Praxis sind privat und dienstlich unter Kollegen oft nicht sauber getrennt – daher ist die Verwendung von WhatsApp für die Behördenkommunikation nur durch explizite Verbote und klare Alternativen zu verhindern.
Ein solches Verbot spricht Kelber bislang nicht aus, wie seine Behörde auf Anfrage von netzpolitik.org betont. Auch wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte die Verwendung von WhatsApp für nicht mit der DSGVO vereinbar hält, stehe eine endgültige Entscheidungen in einem EU-weiten Verfahren gegen WhatsApp durch die federführende Datenschutzaufsichtsbehörde in Irland stünden noch aus, betonte ein Sprecher.
Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten liegt der Ball nun bei den Ministerien. Kelber „erwartet von den Bundesbehörden das Angebot datenschutzfreundlicher Alternativen zu WhatsApp“, heißt es aus seinem Büro.
Update vom 14. Mai 2020: Die Stellungnahme von WhatsApp im 4. Absatz wurde nach dem Erscheinen des Artikels hinzugefügt.
